Der Rauch ist die heimtückische Gefahr. Da zählt jede Minute.
Die Rauchmelderpflicht ist im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO) geregelt. Vorgeschrieben ist mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Empfohlen aber auch für alle Räume, in denen elektrische Geräte stehe. Zum Beispiel im Arbeitszimmer. Zuständig für den Einbau ist der Eigentümer oder Vermieter. Bei Mietobjekten ist der Mieter dafür zuständig, die Betriebsbereitschaft sicher zu stellen. Es sei denn, der Vermieter übernimmt die Wartung. In diesem Fall kann er die anfallenden Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Einmal jährlich ist der Betriebszustand zu prüfen. Wichtig ist, dass der Rauchmelder der Zertifizierung nach DIN 14604 entspricht.
Und was passiert, wenn ich keinen Rauchmelder installiere? Sieht ja teils nicht so schön aus. In diesem Fall werden die Versicherungen den Versicherungsschutz deutlich einschränken. Bei Personenschaden kann es auch zu einem Strafverfahren kommen.
Was ist, wenn beispielsweise durch einen technischer Mangel oder durch Dampf versehentlich der Rauchmelder anspricht. Die Nachbarn hören das und rufen die Feuerwehr. Dank wer aufmerksame Nachbarn hat. Gemäß Artikel 28 Absatz 2 Nr. 5 im Bayerischen Feuerwehrgesetz kann Kostenersatz nur verlangt werden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr. Die Umsicht und Aufmerksamkeit der Nachbar führt also nicht zu deren Nachteil.
Die jährliche Wartung kann auch der Schornsteinfeger durchführen. Sie kann aber mit der entsprechenden Betriebsanleitung selbst durchgeführt werden. Vorsicht ist aber bei Firmen geboten, die ungefragt ihre Wartungsdienste, meist zu überzogenen Kosten anbieten. Im Zweifelsfall berät auch die Ihre lokale Feuerwehr.
Seitens der Feuerwehr gibt es keine konkrete Empfehlung auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Händler. Produktempfehlungen lassen sich zum Beispiel aus den Ergebnissen der Stiftung Warentest ableiten. Die Beschaffung der Rauchmelder sollte beim Fachhandel erfolgen. Dort erhält man auch eine vernünftige Beratung und auch Hinweise für eine sachgerechte Installation. Zudem finden sich aber auch zahlreiche Online-Angebote im Internet. Für einen vernünftigen Rauchmelder sollte man von einem Preis zwischen 18 bis 25 Euro ausgehen. Bei besonders billigen Angebote sollte man eher skeptisch sein.
Im Internet finden sich zahlreiche Produktvergleiche,
wobei man immer Acht geben muss, wer diesen Vergleich publiziert. Die Stiftung Warentest ist dabei immer schon ein Garant für Neutralität und Qualität in den Untersuchungen.
Dabei geht es nicht nur um die Alarmfunktion, sondern auch um die Installation, Haltbarkeit der Baterien, Wartungsfreundlichkeit, Verarbeitungsqualität und letztendlich auch
um das Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Brandschutzmelder von Hekatron schnitten in der Bewertung am besten ab und erreichen die Note "sehr gut". Dabei ist der Preis von zirka 19 Euro moderat und angemessen.
Viele Produkte, die für wenig Geld in den Bau- und Supermärkten angeboten werden, konnten nicht überzeugen und zeigten sogar Schwächen in der Zuverlässigkeit der Alarmierung.
Mit den Raumeldern hat man eine gute Chance, der gefährlichen Rauchentwicklung zu entkommen. Wichtig dabei ist natürlich, dass in allen Räumen ein Rauchmelder installiert ist. Vor allem auf der Strecke des Fluchtweges. Die falsche Sparsamkeit macht hier keinen Sinn.
Wichtig ist, zu überleben. Aber vielleicht ist die Wohnung ausgebrannt und man erleidet einen großen Schaden. Gewiß kommt eine Versicherung mit einer bisland noch nicht gekannten Sonderklausel und es türmen sich vor einem die Probleme. Da hilft dann erst einmal das Motto "Hakuna Matata". Das hilft nicht bei materiellen Schaden, sehr wohl aber mildert es die mentalen Sorgen und gibt wieder ein wenig Hoffnung. "Hakuna Matata" hilft nebenbei gesagt auch bei anderen Problemen und ist immer anwendbar.